Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
I. ALLGEMEINES (1) Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Verkäufe, Lieferungen und sinngemäß auch für Leistungen, soweit nichts Abweichendes vereinbart und von uns schriftlich bestätigt wurde, ausschließlich mit Unternehmern. Mündliche Vereinbarungen bedürfen in jedem Fall der schriftlichen Bestätigung. (2) Für sämtliche Abschlüsse sind allein unsere Bedingungen maßgebend Einkaufsbedingungen des Einkäufers verpflichten uns nicht. Für uns werden diese nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.
II. ANGEBOT UND VERTRAGSABSCHLUSS (1) Unsere Angebote sind freibleibend, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Unsere Angebote basieren auf der Leistungsbeschreibung des Kunden. (2) Inhalt und Umfang unserer Lieferungen und Leistungen bestimmen sich ausschließlich nach unserer schriftlichen Auftragsbestätigung. An sämtlichen Verkaufsunterlagen, Spezifizierungen und Preislisten behalten wir uns Eigentums,- und Urheberrechte vor. (3) Mit der Auftragserteilung erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Sache erwerben zu wollen. Nach Eingang der Bestellung sind Änderungen nur noch auf Kosten des Bestel-lers möglich. Technische Änderungen können von uns im Rahmen des Zumutbaren je-derzeit vorgenommen werden, sofern dadurch keine Qualitätsminderung der bestellten Sache eintritt. (4) Dem Besteller ist bekannt, dass die von uns hergestellten Erzeugnisse und Produkte Sonderanfertigungen darstellen und weder umgetauscht noch zurückgenommen werden können.
III. EIGENTUMSVORBEHALT (1) An allen von uns gelieferten Waren behalten wir uns das Eigentumsrecht bis zur vollstän-digen Bezahlung des Gesamtauftrages vor. Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ord-nungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiter zuveräußern, hingegen darf er die Ware nicht verpfänden oder zur Sicherung übereignen. Er ist ferner verpflichtet, uns Pfändungen oder andere Zugriffe Dritter auf die Ware unverzüglich mitzuteilen. Veräußert der Kunde die von uns gelieferten Waren, so gilt die Kaufpreisforderung samt allen Nebenrechten solange als an uns abgetreten, bis wir vom Kunden vollständig befriedigt worden sind. (2) Der Kunde hat Namen und Anschrift des Abnehmers, sowie die Höhe seiner Forderung uns über Verlangen bekanntzugeben und uns die zur Geltendmachung der abgetretenen Forderungen und Rechte erforderlichen Auskünfte zu geben und uns die Unterlagen aus-zufolgen. (3) Bei einem Barverkauf hat der Kunde den Veräußerungspreis gesondert zu verwahren und sofort in Höhe des noch aushaftenden Kaufpreises an uns abzuliefern. (4) Im Falle der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sind wir berechtigt, dem Kunden das Benützungsrecht an unserer Ware ohne gerichtliche Hilfe zu entziehen. Ebenso dürfen wir den Vertragsgegenstand freihändig verwerten, uns zunächst alle Spesen abdecken, vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Ersatzansprüche.
IV. LIEFERUNG (1) Die Lieferzeiten sind unverbindlich, falls sie nicht ausdrücklich schriftlich als Fixtermin vereinbart werden und beginnen mit dem Tage des Einganges der Bestellung bzw. der endgültigen Angaben über die Ausführung. (2) Die Einhaltung von Lieferterminen gilt vorbehaltlich unvorhergesehener Lieferhinder-nisse, wie Fälle höherer Gewalt, Streik, Betriebsstörung usw. (3) Vertragsstrafen für nicht rechtzeitige Lieferungen sind ausgeschlossen. Eine Verlänge-rung der Lieferfrist berechtigt den Käufer keinesfalls zur Geltendmachung eines Schadenersatzes oder zum Rücktritt. (4) Innerhalb Österreich erfolgt der Versand auf Gefahr des Empfängers. Grundsätzlich gilt die Ware „ab Werk“ verkauft. Die Verpackung in Kartons wird nicht berechnet.
V. PREIS Auf Grund laufender Erhöhungen von Grundstoffpreisen und Löhnen müssen wir uns Preisberichtigungen, welche durch die Veränderung der Grundstoffpreise und Löhne evtl. eintreten, vorbehalten. Zur Verrechnung gelangt in solchen Fällen der am Tag der Lieferung gültige Preis. Zwischengrößen werden zum nächst folgenden Listenmaß berechnet.
VI. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN (1) Wenn nichts anderes vereinbart, sind alle Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Fakturendatum zur abzugsfreien Zahlung fällig. Ab Fälligkeitsdatum sind in Folge Zahlungsverzuges Zinsen gem. §1333, ABGB vom Besteller zu bezahlen. Überdies sind bei Zahlungsverzug alle Mahn-, Inkasso- und Gerichtskosten zu ersetzen. Die kompensationsweise Geltendmachung von Gegenforderungen des Bestellers soweit eine allfällige Aufrechnung mit eigenen Forderungen aller Art ist ausgeschlossen. (2) Anderslautende Zahlungsvereinbarungen, die zwischen dem Käufer und dem Fach-händler bzw. Vertreter getroffen werden, müssen von uns schriftlich bestätigt werden. (3) Gewährte Nachlässe (Rabatte) gelten als aufgehoben, wenn über das Vermögen des Käufers ein gerichtliches Ausgleichs- oder Konkursverfahren eröffnet wird. (4) Kommt der Besteller mit einer vereinbarten Teilzahlung in Verzug, so wird der gesamte Restbetrag zur Zahlung fällig.
VII. GEWÄHRLEISTUNG (1) Die Gewährleistungsfrist endet gemäß den gesetzlichen Bestimmungen 24 Monate nach Übergabe. Für die Übergabe entscheidend ist die Lieferung allenfalls beauftragte Montage des Produkts durch uns. (2) Die Ware ist unverzüglich zu untersuchen, etwaige Mängel sind uns unverzüglich schriftlich gemäß § 377 UGB anzuzeigen. Unterlässt der Käufer diese Anzeige treten die Rechtsfolgen nach § 377 (2) UGB ein. (3) Die Beweislastumkehr nach §§ 924 und 932 ABGB wird ausdrücklich abbedungen. (4) Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. Für die Kosten einer durch den Kunden oder Dritte selbst vorgenommenen Mängelbehebung haben wir nicht zu haften. Die Gewähr-leistung erlischt, wenn der Kaufgegenstand durch den Käufer oder dessen Beauftragten unsachgemäß montiert oder mangelhaft instandgehalten wurde, ferner wenn Reparaturen oder Änderungen von fremder Seite oder durch Einbau von Teilen fremder Herkunft durchgeführt wurden. (5) Natürlicher Verschleiß und Beschädigungen, die auf Fahrlässigkeit durch unsachgemäße Behandlung und weiters Schäden, die auf mangelnde Wartung zurückzuführen sind, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. (6) Im Falle einer Weiterveräußerung des Gegenstandes erlischt die Gewährleistungsverpflichtung. (7) Alle Erzeugnisse sind Maßanfertigungen, so dass nur Gewähr für die Ausführung gemäß den Angaben des Kunden geleistet wird, nicht jedoch für die Richtigkeit und Tauglichkeit der Angaben des Kunden. Der Besteller bzw. Kunde haftet für die richtigen Maße. Es ist daher ein Umtausch oder die Zurücknahme oder Änderung nicht möglich.
VIII. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG (1) Wir haften aus dem Titel Schadersatz nur für grobe Fahrlässigkeit.
IX. GERICHTSSTAND UND ERFÜLLUNGSORT
(1) Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist ausschließlich das sachlich zuständige Gericht in Wien.
(2) Für Lieferung und Zahlung gilt als Erfüllungsort Wien.
(3) Das UN-Übereinkommen über den internationalen Wareneinkauf gilt nicht. Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen